Befinden sich im Gebäude Aufzugsschächte, so ist deren Entrauchung und Belüftung im Brandfall zu gewährleisten. Die Landesbauordnungen legen detailliert die Auflagen fest: Die Rauchabzugsöffnungen müssen mindestens eine Größe von 2,5% der Grundfläche des Aufzugsschachtes haben. Der Mindestwert liegt bei 0,1m² (In Brandenburg jeweils doppelte Werte). Die Lüftung ist ebenfalls sicherzustellen. Die seit 2002 eingeführte EnEV fordert dagegen, dass das Gebäude luftdicht zu halten ist. Das sind zwei Forderungen, die sich gegenseitig widersprechen. Mit dem konventionellen System, die Öffnungen offenzuhalten, kommt man nicht weiter. Somit liegt es nahe, den Rauchabzug nur dann zu öffnen, wenn der Brandfall eintritt.
Das System AirConcept nASE erfüllt beide o.g. Forderungen:
- Die Entrauchungsöffnungen werden mit einer Jalousieklappe oder einer Dunkelklappe versehen, die jeweils
einen motorischen Antrieb besitzen. Im Normalbetrieb sind die Öffnungen geschlossen und somit luftdicht. Der
Wärmeverlust wird verhindert.
- Das Rauchansaugsystem, ein Rauchmelder oder ein Druckknopfmelder geben das Signal an die Steuerung.
Daraufhin wird die Jalousieklappe oder die Dunkelklappe geöffnet. Gleichzeitig wird ein Signal an die
Aufzugssteuerung gegeben, um eine Evakuierung aus dem Aufzug zu gewährleisten und dessen Weiternutzung
zu verhindern. Zusätzlich wird eine Blitzleuchte in Betrieb genommen, um den Brandfall optisch zu signalisieren.
Eine akustische Alarmierung ist ebenfalls möglich.