Die Normen1 sehen für unsere Wohnungen im Mittel einen 0,5-fachen Luftwechsel vor. Demnach soll die halbe Raumluft in einer Stunde ausgewechselt werden.
Mit Blick auf eine funktionierende Lüftung in Verbindung mit einer sinnvollen Energieeinsparung stellt sich aber die Frage, ob z.B. in Schlafräumen, welche von 24 Stunden nur etwa 8 Stunden genutzt werden, in der gesamten Zeit ein 0,5-facher Luftwechsel notwendig und erstrebenswert ist.
Das Gleiche gilt auch für die anderen Wohnräume, die z.B. bei berufsbedingter Abwesenheit ebenfalls nur etwa 8 Stunden genutzt werden.
Aufgrund jahrelanger praktischer Erfahrungen sind Fachleute zu der Erkenntnis gekommen, dass ein 0,15 bis 0,40-facher Mindestluftwechsel für eine Wohnung ausreichend ist, um Schadstoffe abzuführen, die Wohnungsfeuchte im Gleichgewicht zu halten und somit auch einer Schimmelpilzbildung entgegen zu wirken.
| Erforderlicher Mindestluftwechsel in Wohnungen3 | |||
Einfamilienhäuser | Mehrfamilienhäuser | ||
Neubau 0,15 h1 | Sanierung 0,30 h1 | Neubau 0,20 h1 | Sanierung 0,40 h1 |
Eine zusätzliche, den Bedürfnissen entsprechende Lüftung (Bedarfslüftung) kann und wird der Benutzer über die übliche Fensterlüftung steuern.
Jede Lüftungsart kostet Heizenergie und somit auch Geld. Zu berücksichtigen sind bei einer Lüftungseinrichtung darüber hinaus aber auch die Anschaffungskosten sowie die laufenden Energie- wie auch Wartungskosten!